Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu können. Informieren Sie sich auf unserer Internetpräsenz über unser Unternehmen und unsere Leistungen. Unser Geschäft stellt Ihnen eine große Bandbreite zur Verfügung, aus der Sie ganz nach Ihrem Geschmack wählen können. Dabei unterstützen wir Sie mit einer umfassenden und fachlich kompetenten Beratung.
Sie möchten mehr über uns und unser Angebot erfahren? Gerne stellen wir uns Ihnen vor. Unser Team ist jederzeit gerne für Sie da. Wir freuen uns auf Sie!
RWS- Flüssiggasprüfung und Flüssiggasagentur
Unfallverhütungsvorschriften für die Verwendung von Flüssiggas.
Alle Flüssiggasanlagen die gewerblich betrieben werden müssen Berufsgenossenschaftlich geprüft werden.
Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären
Betrieben.
Schmiedefahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge sowie fahrbare Imbissfahrzeuge müssen nach der DGUV Vorschrift 79 geprüft werden.
Prüfungen der Rohrleitungen für Flüssiggas nach den Technischen Regeln Flüssiggas TRF 2012 ( Niederdruck und Mitteldruck )
Gasprüfung gemäß nach DIN EN 1949 und Arbeitsblatt G 607 und TRF2012
Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen und Mobilheimen, Gartenlauben, Jagd- Forsthütten, privat genutzte Bauwagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, und ähnlichen Vorgängen.
Ortsfeste Gastanks können von uns einer zweijährigen Sicht und Dichtheitsprüfung unterzogen werden.
Wir stellen eine Prüfbescheinigung aus und kleben eine Prüfplakette auf den Tank.
Wir prüfen Rohrleitungen nach Bedarf an Flüssiggastanks nach den technischen Regeln Flüssiggas - TRF 2012 - Anforderung Flüssiggas Rohrleitung
( Niederdruck und Mitteldruck )