Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 79

Gasprüfung nach DGUV Vorschrift 79 für gewerbliche genutzte Flüssiggasanlagen

Bei einer gewerblichen Nutzung einer Flüssiggasanlage in Deutschland, ist eine regelmäßige Prüfung eines Sachkundigen verpflichtend.

Dies betrifft stationäre sowohl auch die gewerblich genutzten mobilen Flüssiggasanlagen, dies ist in Deutschland durch das Regelwerk des DGUV Vorschrift 79 geregelt.

Hufschmiede Fahrzeuge

Alle gewerblich tätigen Hufschmiedinnen und Hufschmiede mit Hufschmiedefahrzeugen

unterliegen den Regeln der Berufsgenossenschaft und müssen wiederkehrend geprüft werden.

 

Wenn innerhalb des Fahrzeugs Gasflaschen transportieren werden, müssen Regeln einhalten werden.  Diese sind eindeutig von der Berufsgenossenschaft im August 2015 neu festgelegt worden

 

Ein besonderes Problem stellt der Transport von Gasflaschen in geschlossen Fahrzeugen dar. 

Die Gefährdung (bei Gasaustritt) besteht auf Grund der Explosions-oder Brandgefahr für die Fahrzeuginsassen und auch Personen in näherer Fahrzeugumgebung.

 

Sicherheitstechnische Anforderungen nach DGUV 209-076

  • Gasschmiedeöfen müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen DIN EN 746-2 erfüllen
  • Betriebsanleitung in deutsch für den Gasschmiedeofen
  • die richtigen Schlauchverbindungen sind wichtig
  • alle Schlauchverbindungen müssen mit Verpressungen (Schraubmutter) befesigt sein
  • auf dem Schlauch muss die Norm DIN EN 1761-1 für Mitteldruck oder für Hochdruckschläuche die Norm DIN EN 3821-1 aufgeprägt sein
  • Gasschläuche länger als 1500mm dürfen im Fahrzeug nicht verwendet werden
  • Gasschläuche müssen nach Herstellerangaben der Gasschmiedeöfen nach                DGUV Vorschrift 79 gewechselt werden, spätestens nach 8 Jahren oder Zustand des Gaschlauchs
  • Schlauchbruchsicherung ist erfoderlich ab einer Schlauchlänge von mehr als 400mm
  • Baumuster geprüfter Druckregler für Flüssiggas
  • Gasschmiedeofen muss mit einer Zündeinrichtung ausgestattet sein (Piezo-Zünder)
  • Flammrüchschlagsicherung
  • Zündsicherung mit Thermoelement
  • Gasflasche muss im Innenraum mit zugelassenen und geprüften Spanngurten oder besser durch feste zugelassende und geprüfte Haltevorrichtungengesichert werden
  • Gasflaschenschrank mit 50mm Sockel und Bodenlüftung 100x100mm
  • der Laderaum muss mit einer Lüftungsöffnung im Boden ausgestattet sein 100x100mm     das Mindestmaß der Deckenlüftung beträgt 50x50mm, dies sollte auch diagonal im Fahrzeuginnenraum montiert sein
  • ABC - Pulverfeuerlöscher 6kg nach DIN EN 3
  • Unterweisung inkl. Dokumentation aller Beschäftigten über die Transportbestimmungen

 

Mit angeschlossenem Druckregler an der Gasflasche fahren ist nicht statthaft.

ACHTUNG: Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit einem Bußgeld geahndet!

 

Ausnahme:

Ist die Flüssiggasanlage (eingebauter Gasschmiedeofen, Anschlussleitungen, Druckgasbehälter) gemäß DGUV Grundsatz 310-005 abgenommen und wiederkehrend geprüft, darf grundsätzlich mit angeschlossen Flüssiggasflaschen transportiert werden.

Gleiches gilt für für im Fahrzeug eingebaute Flüssiggastankbehälter

(Prüfung nach Grundsatz 310-003) 

 

 

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Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70

     Unfallverhütungsvorschriften

UVV- Prüfung für ihre Firmenfahrzeuge nach BGG 915 und 916

 

Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig für Arbeitsausfälle. In ihren Unfallverhütungsvorschriften  der (UVV) schreiben die Berufsgenossenschaften den Unternehmen vor, ihre Fahrzeuge unabhängig von der Hauptuntersuchung mindestens einmal im Jahr einer Betriebssicherheitsprüfung zu unterziehen. Dabei müssen sowohl gewerblich genutzte Fahrzeuge als auch Privatfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, geprüft werden.

Die Berufsgenossenschaften können Unternehmen, die diese Vorschrift missachten, die Versicherungsleistungen verweigern und sie zusätzlich mit Bußgeldern von bis zu 10.000,-EUR belegen. Wir bieten ihnen die Möglichkeit, die UVV- Prüfung gemäß § 57 Abs. der BGV D29 von uns als zertifiziertes, sachkundiges Unternehmen durchführen zu lassen.

 

Sachkundige Durchführung der UVV- Prüfung

Wir dokumentieren die UVV- Prüfung Ihrer Fahrzeuge schriftlich mit Prüfbericht. Darin enthalten sind Datum und Umfang der Prüfung, evtl. festgestellte Mängel und unter Umständen noch ausstehende Teilprüfungen. Werden bei der Prüfung keine schwerwiegenden Mängel an ihrem Firmenfahrzeug festgestellt, die zu einer Beeinträchtigung Fahrzeugsicherheit führen, bringen wir die Prüfplakette für Sie an Ihrem Fahrzeug an.

Der Plakette können Sie ganz einfach entnehmen, wann die nächste Prüfung nach der (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung für Firmenfahrzeuges fällig ist.

 

Ihre Sicherheit ist das höchste Gut das man schützen sollte

 

Partner

Wohnwagen

Eine Gasprüfung muss jeder Wohnwagenbesitzer vorweisen können der sich im öffendlichen Vekehr bewegt.

 

Auf Campingplätze verlangt der Verpächter in den meisten Fällen eine gültige Gasabnahme mit Prüfbuch und Plakette von den Anreisenden Campern, sollte der Camper diese nicht vorweisen können, werden oft die Camper nicht gestattet auf den Platz zu fahren.

Für Dauercamper die keine Gasprüfung machen lassen, kann das eine Kündigung des Stellplatz zufolge haben.

 

Mobilheime und Wohnwagen

Mobilheime und Dauercamper die ihre Fahrzeuge abgemeldet haben, fallen auf einem Campingplatz automatisch in die Feuerungsverordnung und in die Bauverordnung.  In beiden Verordnungen verlangt der Gesetzgeber das der Schornsteinfeger die Feuerstätten prüfen muss. 

 

Vereine:

Selbst  Gartenlauben, Jagd- und Forsthütten,  privat genutzte Bauwagen unterliegen der Prüfpflicht DIN EN1949 ,  Arbeitsblatt G 607 oder der TRF 2012 abhängig von der Größe der Gasversorgungsanlage.

 

Nehmen sie mit uns Kontakt auf für eine schnelle Gasprüfung.

Wohnmobile

Eine Gasprüfung ist für eine Tüv - Abnahme ein relevantes Prüfkreterium und sollte der Wohnmobilbesitzer dies nicht vorweisen können nimmt der Tüv, DEKRA, KÜS  das Fahrzeug nicht ab und man hat dann noch einmal die Vorführkosten zu zahlen.

 

Nehmen sie mit uns Kontakt auf um einen schnellen Termin zu bekommen.

Hier finden Sie uns

RWS - Flüssiggasprüfungen und Flüssiggasagentur
Rehhecke 100
40885 Ratingen

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