Bei einer gewerblichen Nutzung einer Flüssiggasanlage in Deutschland, ist eine regelmäßige Prüfung eines Sachkundigen verpflichtend.
Dies betrifft stationäre sowohl auch die gewerblich genutzten mobilen Flüssiggasanlagen, dies ist in Deutschland durch das Regelwerk des DGUV Vorschrift 79 geregelt.
Alle gewerblich tätigen Hufschmiedinnen und Hufschmiede mit Hufschmiedefahrzeugen
unterliegen den Regeln der Berufsgenossenschaft und müssen wiederkehrend geprüft werden.
Wenn innerhalb des Fahrzeugs Gasflaschen transportieren werden, müssen Regeln einhalten werden. Diese sind eindeutig von der Berufsgenossenschaft im August 2015 neu festgelegt worden
Ein besonderes Problem stellt der Transport von Gasflaschen in geschlossen Fahrzeugen dar.
Die Gefährdung (bei Gasaustritt) besteht auf Grund der Explosions-oder Brandgefahr für die Fahrzeuginsassen und auch Personen in näherer Fahrzeugumgebung.
Mit angeschlossenem Druckregler an der Gasflasche fahren ist nicht statthaft.
ACHTUNG: Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit da und wird mit einem Bußgeld geahndet!
Ausnahme:
Ist die Flüssiggasanlage (eingebauter Gasschmiedeofen, Anschlussleitungen, Druckgasbehälter) gemäß DGUV Grundsatz 310-005 abgenommen und wiederkehrend geprüft, darf grundsätzlich mit angeschlossen Flüssiggasflaschen transportiert werden.
Gleiches gilt für für im Fahrzeug eingebaute Flüssiggastankbehälter
(Prüfung nach Grundsatz 310-003)
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Fahrzeugprüfung nach DGUV Vorschrift 70
Unfallverhütungsvorschriften
UVV- Prüfung für ihre Firmenfahrzeuge nach BGG 915 und 916
Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig für Arbeitsausfälle. In ihren Unfallverhütungsvorschriften der (UVV) schreiben die Berufsgenossenschaften den Unternehmen vor, ihre Fahrzeuge unabhängig von der Hauptuntersuchung mindestens einmal im Jahr einer Betriebssicherheitsprüfung zu unterziehen. Dabei müssen sowohl gewerblich genutzte Fahrzeuge als auch Privatfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, geprüft werden.
Die Berufsgenossenschaften können Unternehmen, die diese Vorschrift missachten, die Versicherungsleistungen verweigern und sie zusätzlich mit Bußgeldern von bis zu 10.000,-EUR belegen. Wir bieten ihnen die Möglichkeit, die UVV- Prüfung gemäß § 57 Abs. der BGV D29 von uns als zertifiziertes, sachkundiges Unternehmen durchführen zu lassen.
Sachkundige Durchführung der UVV- Prüfung
Wir dokumentieren die UVV- Prüfung Ihrer Fahrzeuge schriftlich mit Prüfbericht. Darin enthalten sind Datum und Umfang der Prüfung, evtl. festgestellte Mängel und unter Umständen noch ausstehende Teilprüfungen. Werden bei der Prüfung keine schwerwiegenden Mängel an ihrem Firmenfahrzeug festgestellt, die zu einer Beeinträchtigung Fahrzeugsicherheit führen, bringen wir die Prüfplakette für Sie an Ihrem Fahrzeug an.
Der Plakette können Sie ganz einfach entnehmen, wann die nächste Prüfung nach der (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung für Firmenfahrzeuges fällig ist.
Ihre Sicherheit ist das höchste Gut das man schützen sollte
Eine Gasprüfung muss jeder Wohnwagenbesitzer vorweisen können der sich im öffendlichen Vekehr bewegt.
Auf Campingplätze verlangt der Verpächter in den meisten Fällen eine gültige Gasabnahme mit Prüfbuch und Plakette von den Anreisenden Campern, sollte der Camper diese nicht vorweisen können, werden oft die Camper nicht gestattet auf den Platz zu fahren.
Für Dauercamper die keine Gasprüfung machen lassen, kann das eine Kündigung des Stellplatz zufolge haben.
Mobilheime und Dauercamper die ihre Fahrzeuge abgemeldet haben, fallen auf einem Campingplatz automatisch in die Feuerungsverordnung und in die Bauverordnung. In beiden Verordnungen verlangt der Gesetzgeber das der Schornsteinfeger die Feuerstätten prüfen muss.
Selbst Gartenlauben, Jagd- und Forsthütten, privat genutzte Bauwagen unterliegen der Prüfpflicht DIN EN1949 , Arbeitsblatt G 607 oder der TRF 2012 abhängig von der Größe der Gasversorgungsanlage.
Nehmen sie mit uns Kontakt auf für eine schnelle Gasprüfung.
Eine Gasprüfung ist für eine Tüv - Abnahme ein relevantes Prüfkreterium und sollte der Wohnmobilbesitzer dies nicht vorweisen können nimmt der Tüv, DEKRA, KÜS das Fahrzeug nicht ab und man hat dann noch einmal die Vorführkosten zu zahlen.
Nehmen sie mit uns Kontakt auf um einen schnellen Termin zu bekommen.